Sicherheitstreppenraum ohne Anlagentechnik – mehr Wohnraum, weniger Kosten
Mit dem neuen FAQ zu § 33 HBauO n.F. wird erstmals ein Sicherheitstreppenraum eingeführt, der ohne Anlagentechnik auskommt und nicht außenliegend sein muss – für Wohngebäude bis einschließlich Gebäudeklasse 5. Ein wichtiger Impuls für mehr Wohnraum, weniger Technikaufwand und geringere Baukosten.
Neuer Sicherheitstreppenraum: Einfacher und effizienter
Mit der Novellierung der HBauO zum 01.01.2026 geht Hamburg einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung des Brandschutzes. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beschreibt erstmals einen sicher benutzbaren Treppenraum, der ohne Brandmelde- und Lüftungstechnik auskommt. Dabei muss der Treppenraum nicht, wie bislang üblich, über einen offenen Gang (Außenraum) erreichbar sein.
Bauliche Prinzipien und Kostenvorteile
Der Ansatz folgt klaren baulichen Prinzipien:
Bauliche Kaskade: Treppenraum – notwendiger Flur (F 90) – Wohnungen → Türen feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend, mit Feststellanlage und Freilauftürschließer
Maximal acht Nutzungseinheiten pro Geschoss am Flur
Trockene Steigleitung im Gebäude
Rauchableitung an oberster Stelle des Treppenraums
Nichtbrennbare Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe
Im Rahmen der Initiative „Kostenreduziertes Bauen“ konnte ich bereits für ein Pilotprojekt darlegen, dass dieser neue Ansatz einen nennenswerten Beitrag zur Reduktion der Baukosten leistet – insbesondere im mehrgeschossigen Wohnungsbau.
Damit folgt Hamburg dem Beispiel Berlins und schafft eine praxisgerechte, wirtschaftliche Lösung unterhalb der Hochhausgrenze – ein wichtiger Schritt für zeitgemäßen Brandschutz und mehr bezahlbaren Wohnraum.
Dr. Moritz Brauns
Als beratender Ingenieur für Brandschutz, der auf langjährigen Einsatz in unterschiedlichsten Projekten zurückblickt, teilt Dr. Brauns seine Erfahrungen und Gedanken.