Was ist ein Sonderbau?
Sonderbauvorschriften, Gebäudeklassen und Anforderungen im Überblick
Definition: Gebäude mit besonderen Anforderungen
Ein Sonderbau im Sinne des Bauordnungsrechts ist ein Gebäude, das wegen seiner Nutzung, Größe oder Personenbelegung besondere Anforderungen an den Brandschutz stellt. Die Musterbauordnung (MBO) listet in § 2 Abs. 4 die Nutzungsarten auf, die als Sonderbau eingestuft werden. Die Landesbauordnungen übernehmen diese Regelung weitgehend, können im Detail jedoch abweichen.
Typische Sonderbauten: Hotels, Schulen, Verkaufsstätten
Zu den Sonderbauten zählen unter anderem Hotels und Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 800 m² Verkaufsfläche sowie Gebäude mit Nutzungsbereichen zur Büro- oder Verwaltungsnutzung von mehr als 1.600 m² Fläche. Auch Hochhäuser – Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt – sind stets Sonderbauten. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht allein die Gebäudegröße.
Konsequenzen: Qualifizierter Nachweis und Prüfsachverständige
Die Konsequenzen der Sonderbaueinstufung sind erheblich: Die Baugenehmigungsbehörde kann einen qualifizierten Brandschutznachweis verlangen, es gelten ergänzende Sonderbauvorschriften, und häufig wird ein Prüfsachverständiger für Brandschutz beteiligt. Wer nicht frühzeitig klärt, ob sein Vorhaben als Sonderbau einzustufen ist, riskiert aufwändige Nachplanung.
Fachplanung durch dbp: ingenieure
dbp: ingenieure berät Bauherren und Investoren bei der Einordnung von Gebäuden und erstellt die erforderlichen Brandschutznachweise für Sonderbauten. Das Büro verfügt über die Nachweisberechtigung für Brandschutzplanung in Niedersachsen und die bauaufsichtliche Anerkennung als Brandschutzplaner im Land Bremen.
