Wann ist ein Prüfsachverständiger nötig?

Bauvorlageberechtigung, Prüfpflicht und Rolle im Genehmigungsverfahren

Rolle und Aufgaben des Prüfsachverständigen

Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz sind bauaufsichtlich anerkannte Personen, die Brandschutznachweise eigenverantwortlich prüfen und bescheinigen. Sie treten damit an die Stelle der staatlichen Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde. Ihre Funktion ist rechtlich klar von der des Nachweiserstellers zu trennen: wer den Brandschutznachweis aufgestellt hat, darf ihn nicht zugleich prüfen. Die Bezeichnung Sachverständiger allein – ohne das Attribut bauaufsichtlich anerkannt – ist kein geschützter Begriff und belegt keine behördliche Zulassung.

 

Wann ist die Prüfung Pflicht?

Ob und wann ein Prüfsachverständiger hinzuzuziehen ist, regelt das jeweilige Landesrecht – und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. In mehreren Bundesländern ist seine Einschaltung bei bestimmten Sonderbauten oder Gebäuden ab einer bestimmten Größe verpflichtend. In anderen Bundesländern ist sie freiwillig möglich und kann das Verfahren beschleunigen, weil die Behörde auf eine eigene vertiefte Prüfung verzichtet. Die Bezeichnung variiert: Teils wird von Prüfsachverständigem, teils von Prüfingenieur für Brandschutz gesprochen.

 

Ablauf und Konsequenzen

Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann die Einbindung eines Prüfsachverständigen freiwillig sinnvoll sein – bei komplexen Brandschutznachweisen, bei Abweichungen oder wenn ein Auftraggeber eine unabhängige Überprüfung der eingereichten Unterlagen wünscht. Eine Prüfbescheinigung erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

 

Zusammenarbeit mit dbp: ingenieure

dbp: ingenieure erstellt prüffähige Brandschutznachweise nach den Anforderungen der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde und der beteiligten Prüfsachverständigen.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.