Wann brauche ich einen Brandschutzingenieur?
Aufgaben, Qualifikationen und typische Einsatzbereiche
Bauaufsichtliche Anforderungen: Nachweisberechtigte und Brandschutzplaner
Ob für ein Bauvorhaben ein bauaufsichtlich anerkannter Fachplaner für den Brandschutz erforderlich ist und welche Qualifikation konkret gefordert wird, hängt vom Bundesland und vom Gebäudetyp ab. Bei Sonderbauten verlangen die Baugenehmigungsbehörden in der Regel, dass der Brandschutznachweis von einer bauaufsichtlich anerkannten Person erstellt oder gezeichnet wird – je nach Bundesland als Nachweisberechtigter für Brandschutzplanung, als anerkannter Brandschutzplaner oder in einer vergleichbaren Funktion. Der Entwurfsverfasser trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bauvorlagen; er muss sicherstellen, dass der Brandschutznachweis von der zuständigen qualifizierten Person erstellt und unterzeichnet wird.
Weitere sinnvolle Einsatzbereiche
Darüber hinaus ist brandschutztechnische Fachberatung in vielen weiteren Situationen sinnvoll: bei Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden, bei unklarem Bestandsschutz, bei Abweichungsbedarf oder wenn eine Behörde Nachweise fordert, die über die Standarddokumentation hinausgehen. Auch Investoren, die vor dem Kauf oder der Umnutzung einer Immobilie die Risiken kennen wollen, holen sich frühzeitig Fachrat.
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Das Honorar für Brandschutzleistungen ist gemessen an den Gesamtbaukosten in der Regel gering. Brandschutzfehler führen dagegen zu Nachbesserungsaufwand, Nutzungsverboten oder haftungsrechtlichen Risiken, die ein Vielfaches des Planungshonorars betragen können. Wer früh einbindet, spart in den meisten Fällen Zeit und Geld.
Beratung durch dbp: ingenieure
dbp: ingenieure begleitet Bauvorhaben brandschutztechnisch von der ersten Einschätzung bis zur Genehmigungsreife. Das Büro ist als Nachweisberechtigter für Brandschutzplanung in Niedersachsen und als anerkannter Brandschutzplaner im Land Bremen tätig.
