Nutzungsänderung ohne neues Brandschutzkonzept?

Genehmigungspflicht, Bestandsschutz und Nachweisanforderungen

Wann ist ein neues Brandschutzkonzept erforderlich?

Ob bei einer Nutzungsänderung ein neues Brandschutzkonzept erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob die neue Nutzung andere oder höhere Brandschutzanforderungen stellt als die bisherige. Das ist häufig der Fall: ein ehemaliges Bürogebäude, das zum Hotel wird; ein Lagergebäude, das zu Wohnungen umgebaut wird; eine Bankfiliale, die künftig als Kindertagesstätte dient. In solchen Fällen sind ein Bauantrag und ein neues Brandschutzkonzept erforderlich.

 

Genehmigungsfreie vs. genehmigungspflichtige Änderungen

Nicht jede Änderung löst diese Pflicht aus. Wechselt der Mieter bei gleichbleibender Nutzungsart, entsteht kein neues Genehmigungserfordernis. Sobald jedoch eine wesentliche Nutzungsänderung vorliegt – mit gesteigerter Personenzahl, anderen Brandlasten oder einer anderen bauordnungsrechtlichen Einstufung –, ist ein neuer Nachweis unumgänglich. Die Grenze zwischen einer genehmigungsfreien und einer genehmigungspflichtigen Änderung ist nicht immer offensichtlich.

 

Irrtum: Bestandsschutz deckt neue Nutzung ab

Ein verbreiteter Irrtum: Ein bestehendes Brandschutzkonzept oder der baurechtliche Bestandsschutz decken die neue Nutzung automatisch ab. Das stimmt nicht. Bestandsschutz gilt für die genehmigte Nutzung in ihrer bisherigen Form. Eine Nutzungsänderung bricht ihn in der Regel auf – das Gebäude muss dann für die neue Nutzung den aktuell geltenden Anforderungen entsprechen, soweit das verhältnismäßig ist.

 

Prüfung durch dbp: ingenieure

dbp: ingenieure prüft, ob eine geplante Nutzungsänderung ein neues Brandschutzkonzept erfordert, und erstellt dieses bei Bedarf.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.