Brandschutzplaner – wer darf was?

Qualifikationen, bauaufsichtliche Anerkennungen und Nachweisberechtigungen

Brandschutzplaner: Konzeption und Planung

Ein Brandschutzplaner – auch Fachplaner für Brandschutz – entwickelt Brandschutzkonzepte, erstellt Pläne und begleitet die Planung bis zur Umsetzung. Die Bezeichnung ist nicht geschützt; für die Tätigkeit als solche ist in den meisten Bundesländern keine staatliche Anerkennung erforderlich. Das führt in der Praxis zu erheblichen Qualitätsunterschieden, die für Auftraggeber von außen schwer einzuschätzen sind.

 

Nachweisberechtigte: Unterzeichnung von Nachweisen

Ein Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz ist staatlich anerkannt oder öffentlich bestellt und vereidigt. Er darf Gutachten erstatten, Abweichungen beurteilen und – je nach Bundesland – Brandschutznachweise unterzeichnen, die von der Baugenehmigungsbehörde anerkannt werden. Die Anerkennung setzt ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, einschlägige Berufserfahrung und eine Fachprüfung voraus.

 

Prüfsachverständige: Unabhängige Kontrolle

In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich die Qualifikation des Nachweisberechtigten für Brandschutzplanung. Diese Berechtigung erlaubt es, Brandschutznachweise im geregelten Baugenehmigungsverfahren eigenständig zu unterzeichnen und einzureichen. Für Auftraggeber ist diese Unterscheidung wichtig: Nicht jeder, der Brandschutzplanung anbietet, hat die Befugnis, im geregelten Verfahren anerkannte Nachweise zu zeichnen.

 

Qualifikationen von dbp: ingenieure

dbp: ingenieure verfügt über die Nachweisberechtigung für Brandschutzplanung in Niedersachsen (bauaufsichtlich anerkannt) und die Anerkennung als Brandschutzplaner im Land Bremen.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.