Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept?
Begriffliche Abgrenzung und praktische Verwendung im Baurecht
Brandschutznachweis: Die formale Bauvorlage
Nach der jeweiligen Landesbauvorlagenverordnung – im Musterrecht § 11 MBauVorlV – ist als Bestandteil der Bauvorlagen ein Nachweis des Brandschutzes einzureichen. Dieser Brandschutznachweis ist eine formale Bauunterlage: Er dokumentiert gegenüber der Baugenehmigungsbehörde, welche Maßnahmen die brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, und belegt deren Wirksamkeit. Er ist Pflichtbestandteil des Bauantrags für alle Vorhaben, die nicht im vereinfachten Genehmigungsverfahren bearbeitet werden.
Brandschutzkonzept: Die fachliche Ausarbeitung
Das Brandschutzkonzept ist die fachliche Ausarbeitung, die dem formalen Brandschutznachweis zugrunde liegt. Es beschreibt das brandschutztechnische Gesamtsystem eines Gebäudes: das Zusammenwirken baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Begründung ihrer Gesamtwirksamkeit. Es enthält in der Regel Schutzzieldefinitionen, qualitative Bewertungen und die fachliche Begründung von Abweichungen nach Bauordnungsrecht. Der Begriff Brandschutzkonzept ist in den Bauvorlagenverordnungen nicht einheitlich definiert; er wird in der Praxis als Oberbegriff für die inhaltliche Ausarbeitung verwendet, die der formalen Bauvorlage zugrunde liegt.
Praktische Verwendung der Begriffe
Für Sonderbauten wird in der Praxis zunächst ein Brandschutzkonzept entwickelt, das die Grundlage für den einzureichenden Brandschutznachweis bildet. Für einfachere, regelkonforme Vorhaben kann der Nachweis auch ohne ein eigenständiges Konzept direkt erstellt werden. In der baulichen Praxis werden beide Begriffe häufig synonym verwendet; rechtlich maßgeblich ist stets die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Landes, die den Inhalt des Nachweises vorschreibt. Der Entwurfsverfasser trägt die Verantwortung dafür, dass die Bauvorlagen vollständig und richtig sind.
Fachplanung durch dbp: ingenieure
dbp: ingenieure erstellt formelle Brandschutznachweise und umfassende Brandschutzkonzepte – je nach Anforderung des Vorhabens und der zuständigen Behörde.
