Bestandsschutz im Brandschutz

Geltungsbereich, Grenzen und behördliche Eingriffsmöglichkeiten

Was ist Bestandsschutz?

Bestandsschutz bedeutet: Ein Gebäude, das legal errichtet wurde und dem damals geltenden Recht entsprach, darf in seiner genehmigten Form bestehen bleiben – auch wenn sich das Baurecht seitdem geändert hat. Der Eigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus auf den aktuellen Stand nachzurüsten, solange das Gebäude in der genehmigten Nutzung betrieben und nicht wesentlich verändert wird.

 

Grenzen: Umbau, Erweiterung, Nutzungsänderung

Dieser Schutz hat klare Grenzen. Er gilt nur für die genehmigte Nutzung in unveränderter Form. Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung brechen den Bestandsschutz für die betroffenen Bereiche auf – der neue Zustand muss dann dem aktuellen Recht entsprechen, soweit das verhältnismäßig ist. Auch wer eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung plant, kann sich nicht auf Bestandsschutz berufen, um auf einen aktuellen Brandschutznachweis zu verzichten.

 

Behördliche Eingriffsmöglichkeiten bei Gefahr

Behörden können darüber hinaus auch ohne bauliche Änderungen eingreifen, wenn ein Gebäude eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründet. Bestandsschutz schützt nicht vor ordnungsbehördlichen Maßnahmen bei konkreten Sicherheitsdefiziten. Die Beurteilung im Einzelfall ist komplex; pauschale Aussagen sind hier regelmäßig unzuverlässig.

 

Beurteilung durch dbp: ingenieure

dbp: ingenieure beurteilt den baurechtlichen Bestandsschutz von Gebäuden und erstellt Stellungnahmen zur brandschutztechnischen Situation im Bestand.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.