Abweichung im Brandschutz – was bedeutet das?

Abweichungsverfahren, Kompensationsmaßnahmen und Schutzzielerfüllung

Was ist eine Abweichung?

Eine Abweichung nach Bauordnungsrecht erlaubt es, von einer gesetzlichen Brandschutzanforderung abzuweichen, wenn das dahinterstehende Schutzziel auf anderem Weg gleichwertig erreicht wird. Das Verfahren ist in allen Landesbauordnungen geregelt – z. B. in Hamburg in § 69 HBauO. Es handelt sich um einen formellen Antrag, den die Baugenehmigungsbehörde prüft und bescheidet; ein allgemeines Ermessen, das auf beliebige Abweichungen zutrifft, ist es nicht.

 

Kompensationsmaßnahmen: Sprinkler, Brandmeldeanlage, organisatorischer Brandschutz

Voraussetzung ist stets eine nachvollziehbare Begründung und eine gleichwertige Kompensationsmaßnahme. Typische Beispiele: eine Sprinkleranlage als Ausgleich für eine verlängerte Rettungsweglänge; eine Brandmeldeanlage mit Direktaufschaltung als Kompensation für eingeschränkte Brandabschnittsbildung; ein verbessertes Rauchabzugskonzept als Ersatz für einen fehlenden zweiten Rettungsweg. Entscheidend ist, dass das Schutzziel – Personensicherheit und Verhinderung einer unkontrollierten Brandausbreitung – nachweislich gewahrt bleibt.

 

Verfahren und Begründung

In der Praxis empfiehlt sich eine frühzeitige informelle Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr, bevor der Abweichungsantrag formal gestellt wird. Wer die Kompensation nicht überzeugend begründet, riskiert eine Ablehnung mit anschließendem Nachplanungsaufwand. Eine sorgfältige Brandschutzplanung identifiziert Abweichungsbedarfe früh und entwickelt tragfähige Konzepte.

 

Abweichungskonzepte durch dbp: ingenieure

dbp: ingenieure erarbeitet Abweichungsbegründungen und stimmt diese mit Baugenehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen ab.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.