Brandschutzplaner: Konzeption und Planung
Ein Brandschutzplaner – auch Fachplaner für Brandschutz – entwickelt Brandschutzkonzepte, erstellt Pläne und begleitet die Planung bis zur Umsetzung. Die Bezeichnung ist nicht geschützt; für die Tätigkeit als solche ist in den meisten Bundesländern keine staatliche Anerkennung erforderlich. Das führt in der Praxis zu erheblichen Qualitätsunterschieden, die für Auftraggeber von außen schwer einzuschätzen sind.
Nachweisberechtigte: Unterzeichnung von Nachweisen
Ein Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz ist staatlich anerkannt oder öffentlich bestellt und vereidigt. Er darf Gutachten erstatten, Abweichungen beurteilen und – je nach Bundesland – Brandschutznachweise unterzeichnen, die von der Baugenehmigungsbehörde anerkannt werden. Die Anerkennung setzt ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, einschlägige Berufserfahrung und eine Fachprüfung voraus.
Prüfsachverständige: Unabhängige Kontrolle
In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich die Qualifikation des Nachweisberechtigten für Brandschutzplanung. Diese Berechtigung erlaubt es, Brandschutznachweise im geregelten Baugenehmigungsverfahren eigenständig zu unterzeichnen und einzureichen. Für Auftraggeber ist diese Unterscheidung wichtig: Nicht jeder, der Brandschutzplanung anbietet, hat die Befugnis, im geregelten Verfahren anerkannte Nachweise zu zeichnen.
Qualifikationen von dbp: ingenieure
dbp: ingenieure verfügt über die Nachweisberechtigung für Brandschutzplanung in Niedersachsen (bauaufsichtlich anerkannt) und die Anerkennung als Brandschutzplaner im Land Bremen.