Definition: Fachliche Grundlage des Brandschutznachweises
Ein Brandschutzkonzept beschreibt, welche baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen zusammenwirken, damit ein Gebäude im Brandfall sicher ist, und es begründet, warum diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit ausreichend sind. Es bildet die fachliche Grundlage für den Brandschutznachweis, der nach der jeweiligen Landesbauvorlagenverordnung – im Musterrecht § 11 MBauVorlV – als Bestandteil der Bauvorlagen einzureichen ist. Ohne prüffähigen Brandschutznachweis erteilt die Baugenehmigungsbehörde bei genehmigungspflichtigen Vorhaben keine Baugenehmigung.
Wann ist es erforderlich: Sonderbauten und genehmigungspflichtige Vorhaben
Nicht jedes Gebäude benötigt ein solches Dokument. Einfache Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 kommen in der Regel ohne aus. Sobald ein Gebäude als Sonderbau eingestuft wird – also ein Hotel, ein Pflegeheim, eine Schule, ein Hochhaus oder ein Bürogebäude mit mehr als 1.600 m² Nutzfläche je Nutzungsbereich –, ist ein Brandschutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen und bestimmten Umbauten, die baurechtlich genehmigungspflichtig sind.
Konsequenzen bei Fehlen
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Brandschutzkonzept stoppt das Genehmigungsverfahren. Nachträgliche Brandschutzplanung ist fast immer aufwändiger als eine frühzeitig eingebundene, weil Anpassungen an eine bereits festgelegte Planung deutlich mehr Aufwand verursachen als eine gleichzeitig entwickelte Lösung.
Fachplanung durch dbp: ingenieure
dbp: ingenieure erstellt Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Bauvorhaben aller Art. Das Büro verfügt über die Nachweisberechtigung für Brandschutzplanung in Niedersachsen und die bauaufsichtliche Anerkennung als Brandschutzplaner im Land Bremen.