Was ist eine Rettungsweglänge?

Messung, Grenzwerte und Kompensationsmaßnahmen nach Musterbauordnung

Definition: Gemessener Fluchtweg im Brandfall

Die Rettungsweglänge ist der Weg, den eine Person im Brandfall zurücklegen muss, um einen sicheren Bereich zu erreichen. Gemessen wird die tatsächliche Lauflinie – entlang von Wänden, um Einbauten herum, durch Türen hindurch. Startpunkt ist die entfernteste Stelle eines Aufenthaltsraums; Endpunkt ist die Tür zum notwendigen Treppenraum oder – im Erdgeschoss – der Ausgang ins Freie. Diese Messvorschrift ist verbindlich; die Luftlinie gilt nicht.

 

Regelwert: 35 Meter nach Musterbauordnung

Die Musterbauordnung gibt einen Regelwert von 35 Metern vor. Das ist die maximale Rettungsweglänge, die ohne besondere Begründung akzeptiert wird. Einzelne Landesbauordnungen weichen davon ab; für Sonderbauten können die einschlägigen Sondervorschriften kürzere oder anders gemessene Werte vorschreiben. Auch die Frage, ob ein Korridor als Teil der Lauflinie gilt oder ob direkt aus dem Raum gemessen wird, ist in den Vorschriften definiert.

 

Abweichungen und Kompensation: Sprinkler und Brandmeldeanlage

Lässt sich der Regelwert nicht einhalten – etwa wegen eines tiefen Grundrisses –, sind formelle Abweichungen mit Kompensationsmaßnahmen möglich. Eine Sprinkleranlage oder eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmweiterleitung zur Feuerwehr kann unter bestimmten Voraussetzungen eine größere Rettungsweglänge begründen. Das setzt jedoch eine Abweichung nach Bauordnungsrecht und eine nachvollziehbare Schutzzielerfüllung voraus.

 

Fachplanung durch dbp: ingenieure

dbp: ingenieure berechnet und bewertet Rettungsweglängen im Rahmen von Brandschutzkonzepten und Stellungnahmen und erarbeitet bei Bedarf Kompensationskonzepte.

Kontakt

Bei Fragen zum Brandschutz und zur brandschutztechnischen Planung stehen wir Ihnen als sachverständiges Ingenieurbüro zur Verfügung.